Wichtige Hinweise zum Hygieneplan der GS Venusberg
zur Beachtung ab 06.09.2021
Der Zugang zur Einrichtung ist Personen nicht gestattet, wenn sie
- nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind,
- Symptome erkennen lassen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen.
Treten bei Kindern Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion auf, ist der Zutritt zur Einrichtung erst nach Nachweis einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung oder erst zwei Tage nach dem letztmaligen Auftreten der Symptome gestattet.
- Es findet Regelunterricht statt.
- Außer für geimpfte oder nachweislich genesene Personen besteht in den ersten zwei Schulwochen 3-mal in der Woche eine Testpflicht auf das Coronavirus. Danach erfolgt eine 2-malige Testung.
- Klasse 1 und 2 betreten das Schulhaus durch den Haupteingang Altbau und nutzt die Garderobe 1-2.
- Klasse 3 und 4 betreten das Schulhaus durch den Hintereingang Altbau und nutzt ihre Garderobe 3-4.
- Alle Personen haben nach dem Betreten des Schulhauses ihre Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren.
- Kann der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
- Während des Unterrichts ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht notwendig.
- Eltern und schulfremde Personen dürfen das Schulgelände nur kurzzeitig betreten.
- Sie sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Des Weiteren muss ein Aufenthalt ab 10 Minuten im Schulgelände dokumentiert werden, um Infektionsketten nachzuverfolgen. Diese Dokumentation erfolgt im Sekretariat.
- Die Lüftungsregeln für die Klassenzimmer sind einzuhalten:
- umfassende Lüftung der Klassenzimmer vor Unterrichtsbeginn
- während des Unterrichts Stoßlüftung nach 20 Minuten für 3-5 Minuten
- Lüftung jederzeit bei Bedarf
- Stoß- und Querlüftung in den Pausen
- Regelmäßig genutzte Oberflächen sind täglich gründlich zu reinigen.
- Technisch-mediale Geräte sind nach jeder Nutzung gründlich zu reinigen.